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Schulrecht in Bayern

Schulrecht in Bayern

Welche Rechte haben Lehrer, aber auch Schüler an bayerischen Schulen? Darf das Handy abgenommen werden und ist Nachsitzen erlaubt? Sich mit Schulgesetzen auszukennen ist nicht nur für die Schüler von Vorteil.

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Der Erziehungs- und Bildungsauftrag der bayerischen Schulen wird im Artikel 131 der Bayerischen Verfassung geregelt. Die Lehrkräfte an Bayerns Schulen sind für das Erziehungs- und Unterrichtswesen genauso verantwortlich, wie für die pädagogische Gestaltung des Unterrichts und die Erziehung der Schüler. Unterricht und Erziehung ist ein Prozess, der von menschlichem Miteinander geprägt wird. Die Lehrkraft muss deshalb im Einzelfall entscheiden, mit welcher Erziehungsmaßnahme und Methode sie in der jeweiligen Situation ein gesundes Arbeitsklima schaffen kann, um Lernziele und Förderung der Schüler zu erreichen.

Wer den Schulbetrieb stört, der…?

Nach Artikel 56 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes muss sich der Schüler so verhalten, dass der Schulbetrieb nicht gestört wird und das Bildungsziel erreicht werden kann. Verstößt ein Schüler gegen diese Regelung, liegt es im Ermessen des Lehrers ob er den Schüler rügt oder nicht.

In Bayern: Schulordnungen für jede Schulform

Jede Schulform hat zudem eine eigene Rechtsgrundlage: die Schulordnung. In Bayern gibt es 24 gesetzliche Schulordnungen. Darüber hinaus können Schulen individuelle Schulordnungen ausarbeiten. Grundsätze oder ein spezifisches Schulprogramm können hier verzeichnet sein. Grundsätzlich gilt aber: Das Schulgesetz des Landes steht über der Schulordnung einer Schule. Verbietet das Schulgesetz körperliche Züchtigung von Schülern, kann dies an keiner Schule durch die Schulordnung erlaubt werden. Ist allerdings Nachsitzen im Landesgesetz, aber nicht in der individuellen Schulordnung einer Schule erlaubt, so ist Nachsitzen an dieser Schule nicht möglich.

Fälle aus dem bayerischen Schulalltag

Nachsitzen in Form von Nacharbeit ist in Bayern erlaubt. Lehrer müssen dies aber rechtzeitig ankündigen.

Handy, ja oder nein? Mobiltelefone sind im Unterricht nicht gestattet. Besonders bei Prüfungen können sie in den Zusammenhang mit einem Täuschungsversuch gebracht werden.

Täuschungsversuche enden in der Regel mit der Note sechs. Denn, wenn ein Schüler nachweislich abschreibt, dürfen Klassenarbeiten in Bayern vom Lehrer eingezogen werden.

Unterrichtausschluss: Schüler während des Unterrichts vor die Tür zu setzen ist an Bayerns Schulen in der Regel nicht möglich.

Geldstrafen für Störung des Schulbetriebs dürfen in keinem Falle vom Lehrer erhoben werden. 

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