Auch Schüler, die eine ausländische Privatschule besuchen, können einen Bildungskredit in Anspruch nehmen. Die Schule im Ausland muss dabei der inländischen Ausbildungsstätte gleichwertig sein. Des Weiteren kann der Bildungskredit auch für die Teilnahme an einem Praktikum im Ausland bewilligt werden, wenn dieses im Zusammenhang mit dem Besuch einer anerkannten oder gleichwertigen Ausbildungsstätte durchgeführt wird.
Neben deutschen Staatsangehörigen können auch Bürger der Europäischen Union einen Bildungskredit beantragen. Darüber hinaus haben auch Schüler, die nicht aus dem europäischen Ausland stammen, die Möglichkeit, durch diesen Bildungskredit gefördert zu werden.
Interessierten wird geraten, sich an das Bundesverwaltungsamt in Köln zu wenden, das über die Voraussetzungen und Bedingungen informiert.