Schüler durchlaufen während ihrer Schulzeit mehrere Schulformen: Zuerst die Grundschule, die für alle Schüler die Basis ihrer Ausbildung darstellt. Danach stehen Eltern und Familie vor der Entscheidung, welche der Schulformen die passende für den Schüler ist.
In der Bundesrepublik Deutschland folgen die allgemeinbildenden weiterführenden Schulen einem gegliedertem Schulsystem, welches in der Sekundarstufe I die Schulformen Hauptschule, Realschule Gesamtschule und Gymnasium anbietet.
Zu den Schulformen gehören allgemeinbildende Schulen, die unter öffentlicher (Land, Bundesland, Kommune) oder freier (privater) Trägerschaft stehen können. Im Fall der Privatschulen sind die freien Träger meist natürliche und juristische Personen wie Stiftungen, Vereine, Verbände, Genossenschaften, eine GmbH oder die Kirche. Auch Einzelpersonen können Privatschulen mit verschiedenen Schulformen gründen.
Grundschulen sind in Deutschland mit Ende der 60er Jahre aus den unteren Klassen der damaligen Volksschulen hervorgegangen. Kinder der ersten bis vierten (in Berlin und Brandenburg bis zur sechsten) Klasse lernen hier grundlegende Elemente der deutschen Sprache sowie mathematische und sachunterrichtliche Kenntnisse.
Eine der neuen Schulformen lautet „Von älteren Lernen“ – ein modernes Grundschulkonzept, das beispielsweise in Berlin und NRW verfolgt wird. Hier wird der jahrgangsübergreifende Unterricht in der Elementarschule als eine neue Art der Schulformen bereits erprobt und bietet den Schülern der ersten, zweiten und teilweise auch dritten Klasse ein gemeinsames Lernen im Klassenverbund an.
Auch das Schulformen-Prinzip der Grundschulbezirke gehört zunehmend der Vergangenheit an. Die sogenannten „Schulsprengel“ der Bundesländer werden in NRW im Jahr 2008 gänzlich aufgehoben. So will das Bundesland der Ghettoisierung der Grundschulen entgegentreten und den Eltern mehr Entscheidungsfreiraum bieten, wo sie ihre Kinder zur Schule bringen.