Ergänzungsschulen sind ebenfalls Schulen in freier Trägerschaft, die jedoch keine Ersatzschulen sind. Der Besuch einer solchen Schule erfüllt in der Regel nicht die Schulpflicht. Ergänzungsschulen bedürfen nicht zwangsläufig einer staatlichen Genehmigung, wobei ihre Eröffnung jedoch gemeldet werden muss. Die Ergänzungsschulen bieten auf dem Bildungssektor mit ihren Angeboten neue Wege und Perspektiven. Dies gilt besonders für den Bereich der beruflichen (Weiter)Bildung mit Angeboten wie beispielsweise Dolmetscherschulen, Schauspielschulen oder einjährigen Höheren Berufsfachschulen.
Eine Ausnahme stellt das Bundesland Nordrhein-Westfalen dar. Es gibt keine Unterscheidung zwischen anerkannter und genehmigter Ersatzschule. Vielmehr übernimmt die staatlich anerkannte Ergänzungsschule die Stelle der genehmigten Ersatzschule und muss sich somit an die gleichen Bedingungen halten.
Des Weiteren fließen in Nordrhein-Westfalen ab dem ersten Tag bis zu 94 Prozent an Zuschüssen in neu gegründete Privatschulen.
Es gibt weiterhin zahlreiche private Bildungsmaßnahmen, die im Allgemeinen nicht zu den Privatschulen gezählt werden. Zu diesen freien Unterrichtseinrichtungen gehören außerschulische Organisationen wie beispielsweise Tanz-, Judo- oder Karateschulen.