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Schulrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Schulrecht in Mecklenburg-Vorpommern

Darf mein Lehrer das wirklich? Welche Rechte und Pflichten für Schüler und Lehrer gelten, sind in jedem Bundesland anders. Die Rechtslage in Mecklenburg-Vorpommern wird im Schulgesetz festgehalten.

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Wie in auch in anderen Städten und Ländern, hat das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern ein Schulgesetz an das sich Schüler und Lehrer zu halten haben. In diesem wird geregelt welche erzieherischen Maßnahmen ergriffen werden dürfen und sollten.

Kein Recht zur Bestrafung

In Mecklenburg-Vorpommern hat kein Lehrbeauftragter das Recht ein Kind zu bestrafen. Jedoch ist es ihnen erlaubt Erziehungs- oder Ordnungsmaßnahmen anzuwenden, wenn dies dem Schutz von Personen und Sachen dient. Beides sind pädagogische Mittel, die dafür sorgen sollen, dass das Verhalten der Schüler angemessen ist und das bestimmte Handlungen Sanktionen mit sich ziehen. In einem ausgearbeiteten Maßnahmenkatalog sind diese Erziehungsanweisungen festgelegt. Zu diesen zählen beispielsweise das erzieherische Gespräch, gemeinsame Absprachen und die Nacharbeit am Anschluss des regulären Unterrichts.

Nur unter bestimmten Bedingungen

Sollten Erziehungsmaßnahmen nicht zu dem gewünschten Effekt oder zu der Lösung des Konflikts führen, können Ordnungsmaßnahmen angewendet werden. Diese führen vom schriftlichen Verweis über den Wechseln in eine Parallelklasse, den Ausschluss vom Unterricht und anderen Veranstaltungen bis hin zu einer Verweisung von allen Schulen, nach Erfüllung der Schulpflicht.

Landesrecht über Schulordnung

Die Lehrkräfte verfügen im Bereich der Erziehungsmaßnahmen über einen Ermessensspielraum, der mit Sorgfalt und erzieherischer Phantasie gefüllt werden soll. So gibt es keinen abschließenden Rechte- und Pflichtenkatalog für die Maßnahmen, die Lehrer um Rahmen des Bildungs- und Erziehungsauftrags anwenden dürfen. Diese Bestimmungen gelten, da gesichert werden soll, dass Lehrer individuell und angemessen reagieren können.      

Darüber hinaus ist es den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern vorbehalten, im Rahmen spezieller Schulprogramme oder Konferenzbeschlüssen bestimmte Grundsätze vorzugeben. So eine Schulordnung kann zum Beispiel festlegen, dass Nachsitzen, obwohl es laut Schulgesetz zulässig ist, an der jeweiligen Schule nicht erlaubt ist. Allerdings gilt dies nicht für die Züchtigung von Kindern, die ist in keinem Fall zulässig.

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