Auch Privatschulen sind auf eine staatliche Unterstützung angewiesen, damit sie eine angemessene Lehre anbieten können. Daher finanzieren sich private Bildungseinrichtungen aus dem staatlichen Finanzausgleich und dem Schulgeld. Dieser Finanzausgleich bemisst sich an der Höhe der Kosten, die für die Bildung an einer staatlichen Schule anfallen würden. Je nach Bundesland erhalten die Ersatzschulen einen unterschiedlich hohen Teil dieses Betrags, generell jedoch zwei Drittel der Summe.
Um die Finanzierung des Privatschulbesuches zu erleichtern, berechnen viele Privatschulen das Schulgeld anhand des elterlichen Einkommens. Darüber hinaus besteht häufig die Möglichkeit eines Rabattes, wenn mehr als ein Kind aus der Familie die Bildungseinrichtung besucht.
Eine weitere Entlastung besteht darin, einen Teil des Schulgeldes oder nötige Betreuungskosten von der Steuer abzusetzen. Um dies beim Finanzamt geltend zu machen, muss die Privatschule staatlich genehmigt oder als allgemein bildende Ergänzungsschule anerkannt sein.