So verschickte die Behörde Mahnungen, die auf das gesetzlich verankerte Sonderungsverbot hinwiesen, dass Schüler nicht aus finanziellen Gründen vom Besuch einer Schule ausgeschlossen werden dürften. Ein Spruch des Bundesverfassungsgerichtes sieht bei 200 Euro Schulgeld monatlich die Höchstgrenze. Bei den betroffenen Hamburger Privatschulen allerdings liegt der Satz höher.
Nun folgte also die Aufforderung, das Schulgeld zum Schuljahresbeginn 2010 entsprechend anzugleichen und einen modifizierten Wirtschafts- und Finanzplan vorzulegen. Ansonsten droht die Behörde mit dem Entzug der staatlichen Genehmigung.