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Begabtenförderung für Spitzensportler

Schulabgänger, die von den Sportverbänden als „Spitzensportler“ ausgewiesen werden, profitieren in Liechtenstein von der Begabtenförderung: Der Staat übernimmt für sie das Schulgeld an einer berufsausbildenden Privatschule.

Besonders sportlich begabte Schüler werden in Liechtenstein an einer Sportschule betreut. Im Anschluss an die Schulzeit sollen die Sportler auch während der Berufsausbildung gezielt unterstützt werden. Sportlerinnen und Sportlern, die durch den hohen Zeit- und Energieaufwand für den Sport einer Doppelbelastung ausgesetzt sind, soll auf diese Weise der Weg in den Beruf erleichtert werden.

Bedingung für die finanzielle Unterstützung vom Staat während der Ausbildung ist allerdings, dass die Sportschülerinnen und –Schüler bei Beginn und während der gesamten Schuldauer vom jeweiligen Verband als Spitzensportler ausgewiesen werden. Zukünftig sollen im Rahmen der Begabtenförderung in Liechtenstein auch Begabte in den Bereichen Musik und bildnerisches Gestalten von beruflichen Privatschulen profitieren, sofern Privatschulen entsprechende Angebote zur Verfügung stellen.

01.09.08
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