Eine Alternative zum BAföG stellt der Bildungskredit dar, den das Bundesministerium für Bildung und Forschung vergibt. Dieser zinsgünstige Bildungskredit richtet sich an volljährige Schüler, die sich in der Endphase ihrer schulischen Ausbildung befinden.
Der Bildungskredit der Bundesregierung richtet sich an volljährige Schüler, die bereits über einen berufsqualifizierenden Abschluss verfügen oder einen berufsqualifizierenden Abschluss mit dem Abschluss ihrer gegenwärtigen schulischen Ausbildung erlangen werden, sofern sie sich in den letzten beiden Jahren ihrer Ausbildung befinden. Es muss sich um eine Vollzeitausbildung handeln und kann für eine Schule im Inland oder eine gleichwertige Bildungseinrichtung im Ausland beantragt werden.
Befinden sich die Schüler also in einer fortgeschrittenen Ausbildungsphase haben sie die Möglichkeit, einen zinsgünstigen Kredit in Anspruch zu nehmen, auch wenn sie keine Sicherheiten stellen können. Der Bildungskredit zielt darauf ab, neben dem BAföG eine Alternative zu bieten, um den Abschluss der Ausbildung ohne finanzielle Probleme zu gewährleisten und dem Abbruch aufgrund von fehlenden finanziellen Mitteln vorzubeugen.
Um günstige Konditionen für den Bildungskredit garantieren zu können, übernimmt der Bund gegenüber der auszahlenden Kreditanstalt eine Ausfallbürgschaft. Somit wird der Schüler durch eine Bundesgarantie unterstützt. Die Förderung durch einen Bildungskredit erfolgt unabhängig vom Vermögen und Einkommen des Antragstellers und seiner Eltern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf die Gewährung von einem Bildungskredit.
Das Bildungskredit-Modell sieht eine monatliche Rate von 300 Euro vor. Damit beläuft sich die Förderhöchstsumme bei der Maximalförderung von 24 Monaten auf insgesamt 7200 Euro. Unter speziellen Umständen können die Bildungskredit-Raten jedoch auch anders ausgezahlt werden. Der Bildungskredit ist von Beginn der Auszahlung an zu verzinsen. Bis zum Beginn der Rückzahlung werden die Zinsen jedoch gestundet.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau veranschlagt momentan als Bildungskredit-Zinssatz einen effektiven Jahreszins von 5,96 Prozent (Stand: 01.04.2008). Die erhaltenen Leistungen sind nach einer mit der ersten Auszahlung von dem Bildungskredit beginnenden Frist von vier Jahren in monatlichen Raten von 120 Euro zurückzuzahlen.
Der Bildungskredit kann aber auch vorab ganz oder teilweise zurückgezahlt werden. Sollte aufgrund von Rückzahlungsunfähigkeit die Bürgschaft des Bundes in Anspruch genommen werden, übernimmt das Bundesverwaltungsamt die Einziehung der noch offenen Rückforderung von dem Bildungskredit.