Nach oben

Schüler-BAföG

Förderung durch Schüler-BAföG

Auch Privatschüler, die nicht mehr bei den Eltern wohnen, können ab der zehnten Klasse Schüler-BAföG beantragen. Neben der finanziellen Unterstützung des Schulbesuches in Deutschland kann auch eine schulische Ausbildung im Ausland gefördert werden.

schüler-bafög privatschule

Eine weitere Möglichkeit der finanziellen Unterstützung des Privatschulbesuches ist der Antrag von Leistungen durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG). Schüler haben dann eine Aussicht auf Förderung durch Schüler-BAföG, wenn sie eine Privatschule im Sinne einer weiterführenden allgemeinbildenden Schule wie einer Haupt-, Real oder Gesamtschule oder eines Gymnasiums besuchen.  Für die Beantragung BAföG muss sich der Schüler mindestens in der zehnten Klassenstufe befinden.
Im Gegensatz zum studentischen BAföG muss das Schüler-BAföG nicht zurückgezahlt werden und ist in voller Höhe ein Zuschuss. Für die Berechnung der Förderleistungen des Schüler-BAföG wird das Einkommen der Eltern gegengerechnet.

Raus aus dem Elternhaus

Die Schüler erhalten jedoch nur dann eine Förderung durch Schüler-BAföG, wenn sie nicht bei den Eltern oder in deren Eigentum wohnen. Falls eine auswärtige Unterbringung aufgrund der schulischen oder beruflichen Ausbildung notwendig ist, kann das Schüler-BAföG beantragt werden. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Wohnung der Eltern zu weit von der Ausbildungsstätte entfernt ist, der Schüler einen eigenen Haushalt führt, verheiratet ist oder war oder einen eigenen Haushalt führt und mit mindestens einem Kind zusammenlebt.

BAföG-Leistungen

Die Höhe der Förderung durch Schüler-BAföG beläuft sich auf einen sogenannten Grundbetrag von 465 Euro im Monat, wenn ein Schüler für den Besuch einer Schule "notwendig auswärts" untergebracht ist. Von dieser Summe wird das anzurechnende Einkommen der Eltern im BAföG-Sinne (denn diese Berechnung unterscheidet sich etwas von anderen Einkommensrechnungen) abgezogen.

Schüler erhalten die Förderung durch Schüler-BAföG als Vollzuschuss und müssen den Betrag nicht zurückzahlen. Die BAföG-Förderung gilt solange der Schüler die Ausbildungsstätte besucht. Dies ist auch dann der  Fall, wenn eine Klasse wiederholt werden muss. Während der unterrichtsfreien Zeit wird die Zahlung von dem Schüler-BAföG fortgeführt.

Schüler-BAföG im Ausland

Hat sich ein Schüler für die Ausbildung an einer Privatschule im Ausland entschieden, kann er einen Antrag auf Auslands-BAföG stellen. Erkennt das Amt für Ausbildungsförderung den Aufenthalt als sinnvoll an, können Leistungen durch Schüler-BAföG bis zu 4600 Euro für Schulgeld, Reise- und Versicherungskosten in Anspruch genommen werden. Die Reisekostenentschädigung beträgt 250 Euro innerhalb und 500 Euro außerhalb von Europa. Der Geförderte erhält über das Schüler-BAföG hinaus einen Zuschlag, der sich abhängig von den Lebenshaltungskosten des Ziellandes berechnet.

Das könnte Sie auch interessieren

Buchtipps

Bücher zur Schule

Ratgeber Schulwahl Download
Beliebte Artikel
Wie finde ich die passende Privatschule?
Eltern wollen nur das Beste für ihr Kind. In den engen Schranken...

Zum Artikel

Reformpädagogik
Reformpädagogik gibt es seit dem Beginn des Nachdenkens über Erziehung und Bildung...
Infos zur Schulwahl
Alternative pädagogische Konzepte
Reformpädagogische Konzepte an Privatschulen treten als Alternative zur Regelschule an. Von Waldorf-Schulen über Montessori-Pädagogik bis zur Kreativitätsschule

Zum Artikel