Schüler einer Privatschule lernen durch gegenseitiges Erklären, durch handeln und durch Fehler machen. Sie lernen nicht allein durch zuhören. Aber lernen sie das Gleiche wie andere Kinder? Und sind ihre Abschlüsse an Ergänzungs- und Ersatzschulen ebenso gültig?
In Deutschland wird im Bereich der Privatschulen zwischen Ergänzungs- und Ersatzschulen unterschieden. Ersatzschulen sind Schulen im allgemeinbildenden Zweig und dienen der Erfüllung der Schulpflicht. Ergänzungsschulen zielen häufig auf eine berufliche Weiterbildung ab. Zu ihnen zählen aber alle Schulen, die das Bildungsangebot beliebig ergänzen. Wie es sich mit der Anerkennung der Abschlüsse an Ergänzungs- und Ersatzschulen verhält, ist im Einzelfall zu prüfen.
Doch nicht an allen Privatschulen, die der Erfüllung der Schulpflicht dienen, können staatliche Schulabschlüsse erworben werden: hier kommt es darauf an, ob es sich um staatlich anerkannte oder genehmigte Privatschulen handelt. Da die Schulbildung jedoch Ländersache ist, kann es zu unterschiedlichen Bezeichnungen und Regelungen je Bundesland kommen.
Ersatzschulen sind allgemeinbildende Privatschulen, die staatlich anerkannt oder genehmigt sind. Damit sind sie auch einer staatlichen Aufsicht unterworfen. Der Schulbesuch muss der Erfüllung der Schulpflicht nachkommen und den Besuch einer staatlichen Schule ersetzen. Ein Blick auf die Zahlen verrät, dass die größte Gruppe der Privatschüler von den Gymnasiasten gestellt wird: jeder zehnte Gymnasiast wird an einer Privatschule beziehungsweise an Ersatzschulen unterrichtet.
Anerkannte Privatschulen beziehungsweise Ersatzschulen können Abschlüsse wie den Realschulabschluss, das Abitur oder einen Wirtschaftsschulabschluss vergeben. Die Durchführung der Abschlussprüfungen wird an den anerkannten Ersatzschulen in Eigenregie durchgeführt, wobei sie sich an die Vorgaben des Kultusministeriums halten. Dies soll eine Vergleichbarkeit der Abschlüsse ermöglichen.
Genehmigte Ersatzschulen besitzen nicht das Recht, Abschlüsse zu vergeben. Schüler an genehmigten Ersatzschulen müssen ihre Prüfungen extern ablegen und erhalten dann ein staatliches Zeugnis. Dies ist beispielsweise bei den Waldorfschulen der Fall.
Alle Ersatzschulen können eine staatliche Refinanzierung erhalten, die vom jeweiligen Landesrecht abhängt. In der Regel werden den Ersatzschulen nach einer dreijährigen Bewährungszeit 60 bis 70 Prozent an Zuschüssen gezahlt, die sie als öffentliche Schule erhalten würde.