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Privatschulen in Deutschland

Die deutsche Privatschule bleibt mehr als ein Trend

Während es staatliche Schulen in Deutschland gibt, die aufgrund sinkender Schülerzahlen schließen müssen, wächst die Zahl der Privatschulen stetig. Längst ist es ein Vorurteil, dass nur Kinder reicher Eltern auf Privatschulen in Deutschland geschickt werden.

Deutschland Privatschule

In Deutschland gibt es immer mehr Privatschulen: Seit Anfang der 1990er Jahre ist die ihre Anzahl um 52 Prozent gestiegen. Dies ist keineswegs nur auf die Ergebnisse der PISA-Studien zurückzuführen, sondern eine schon vorher merkliche Entwicklung in Deutschland. Und diese geht weiter. Denn das Angebot an Privatschulen in Deutschland deckt längst nicht mehr die Nachfrage.

Staatliche Schulen in Deutschland klagen über sinkende Schülerzahlen; der Staat schließt sogar Schulen. Währenddessen werden statistisch gesehen in Deutschland jede Woche ein bis zwei Privateschulen gegründet. So gibt es in Deutschland etwa 3000 Privatschulen und jeder 14. Schüler in Deutschland besucht bereits eine Privatschule.

Trotz des Anstiegs liegt Deutschland mit seinem Anteil von 7,5 Prozent Privatschulen im Vergleich zu den allgemeinbildenden Schulen weit hinter dem europäischen Durchschnitt. Doch was bedeutet Privatschule in Deutschland eigentlich?

Die Privatschule als Ersatzschule

Bei Privatschulen in Deutschland muss grundsätzlich zwischen Ersatzschulen und Ergänzungsschulen unterschieden werden. Wer von Privatschule spricht, meint meistens eine Ersatzschule (in Nordrhein-Westfalen als anerkannte Ergänzungsschulen bezeichnet). Der Besuch dieser Schulen dient dem Erfüllen der Schulpflicht und dem Erwerb eines anerkannten Abschlusses (zum Beispiel dem Abitur oder dem Realschulabschluss) in Deutschland.

Statt staatlich organisiert, befinden sie sich in freier Trägerschaft. Soll der Besuch einer Privatschule in Deutschland, den einer staatlichen ersetzen, bedarf es der staatlichen Anerkennung oder Genehmigung. Sie sind zudem der staatlichen Aufsicht unterworfen. Staatlich anerkannte Privatschulen in Deutschland erwerben die Hoheitsrechte, Abschlussprüfungen nach den Vorgaben des Kultusministeriums in Eigenregie durchzuführen  – ebenso wie staatliche Schulen in Deutschland.


 

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