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Privatschule - Was ist das?

Privatschulen – In die Zukunft investieren

Privatschulen bieten häufig das, was ratlose Eltern an Regelschulen vermissen: Gezielte Förderung der Stärken und Qualitäten. Privatschulen arbeiten oft mit reformpädagogischen Ansätzen, die das Kind im Ganzen sehen. Das hat seinen Preis.

erklärung privatschule

Im internationalen Vergleich stellt die Institution Privatschule in Deutschland eher ein Randphänom dar. Hierzulande beträgt der Anteil der Privatschulen-Besucher rund sieben Prozent. In Österreich sind es ungefähr elf Prozent die auf Privatschulen gehen, in Spanien 32 Prozent und die Niederlande liegen mit 70 Prozent an der Spitze der privaten Schulbesucher.

Privatschulen sind Schulen in freier Trägerschaft. Daher sind Privatschulen keine staatlichen und öffentlichen Schulen. Als Träger von Privatschulen kommen Vereine, Gewerkschaften, kirchliche Organisationen, Privatpersonen und sonstige Gesellschaften in Frage. Ziele und Gründe für die Eröffnung von Privatschulen können bestimmte pädagogische Konzepte oder Weltanschauungen sein, aber auch besondere Kapitalinteressen. Grundsätzlich hat jeder das Recht, eine Privatschule zu gründen.

Rechtliche Grundlagen von Privatschulen

 Privatschulen teilen sich zunächst in zwei Gruppen auf: Zum einen gibt es allgemeinbildende Privatschulen, die Ersatzschulen. Sie laufen parallel zum staatlichen Schulsystem und können je nachdem anerkannt oder genehmigt sein. Der Lehrplan der Privatschulen beziehungsweise Ersatzschulen muss sich an dem Lehrplan der öffentlichen Schulen orientieren, ihn aber nicht einhalten. Er kann auch andere Methoden der thematischen Vermittlung wählen. Zum anderen gibt es berufliche Privatschulen, die Ergänzungsschulen. Diese Privatschulen sind in der Regel der beruflichen Weiterbildung verpflichtet und somit meistens dem Bereich der Erwachsenenbildung zuzuschreiben.

GG Artikel 7 Absatz 4 – Gründung von privaten Schulen

Im deutschen Grundgesetz ist verankert, dass jeder das Recht hat, eine Schule beziehungsweise Privatschulen zu gründen (GG Artikel 7 Absatz 4). Dabei gilt das Gleichwertigkeitsgebot, das besagt, dass die Ersatzschule in ihren Erziehungs- und Bildungszielen, in der Ausstattung und in der Ausbildung der Lehrer den Standards der öffentlichen Schulen des jeweiligen Bundeslandes entsprechen muss. Das Konzept zu Gründung von Privatschulen muss also den pädagogischen als auch den finanziellen Aspekt berücksichtigen, passende Räumlichkeiten, Lehrende und Schüler suchen und finden. 


 

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